Arbeitsplatzmessungen gemäß DGUV V15 (ehemals BGR B11)
Die Exposition der Mitarbeiter durch EMF / EM-Felder am Arbeitsplatz messen und bewerten
In bestimmten Bereichen muss die Exposition der Mitarbeiter durch Gleichfelder, niederfrequente magnetische und elektrische Wechselfelder und/oder hochfrequente elektromagnetische Felder, also EMF oder EM-Felder (elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder), überprüft werden. Das gibt die Unfallverhütungsvorschrift DGUV V15 vor (ehemals Berufsgenossenschaftliche Regel „Elektromagnetische Felder“ BGR-B11). Diese ist noch gültig, bis voraussichtlich im Jahr 2019 alle technischen Regeln zur Umsetzung der europäischen Richtlinie 2013/35/EU und der daraus resultierenden Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern – EMFV) erstellt sind.
Vorgehensweise bei Arbeitsplatzmessungen im Betrieb
Entsprechend der DGUV V15 hat die Ermittlung der Exposition am Arbeitsplatz durch einen Sachkundigen gemäß der berufsgenossenschaftlichen Regel „Elektromagnetische Felder“ zu erfolgen. Wir verfügen über diesen von der BG ETEM ausgestellten Sachkundenachweis.
Bei einem Ortstermin werden die magnetischen und elektrischen Felder und/oder die hochfrequenten elektromagnetischen Felder an verschiedenen Messpunkten erfasst. Während die Spannung, die die elektrischen Felder verursacht, innerhalb weniger Prozent konstant ist und damit auch das elektrische Feld, können die für das Magnetfeld ursächlichen Ströme (Gleichstrom oder Wechselstrom) sich – auslastungsbedingt – jederzeit ändern. Und auch die Hochfrequenzquellen sind in der Regel diskontinuierliche Emittenten. Zur Expositionsbestimmung gemäß DGUV V15 ist bei maximaler Anlagenauslastung zu messen oder vom bei der Messung aktuellen Auslastungsgrad auf Volllast hochzurechnen.
Auswertung der Messergebnisse und Gutachtenerstellung
Die Messergebnisse, die Hochrechnung auf Volllast, ihre Bewertung, die Festlegung der Expositionsbereiche gemäß DGUV V15 sowie die ggf. ermittelten Arbeits- und Aufenthaltsbereiche mit beschränkter oder unzulässiger Nutzung und Kennzeichnungspflicht werden in einem schriftlichen Gutachten dargelegt und erläutert.
Zur Abstimmung der für Sie relevanten Messpunkte und Frequenzbereiche wenden Sie sich gerne telefonisch unter der Rufnummer 02161-896574 oder per E-Mail unter Angabe Ihrer Telefonnummer an uns!