Die Grundstücksuntersuchung auf EMF zur Planung von Bauvorhaben
Elektrosmog messen für die rechtliche Absicherung durch Immissionsgutachten bzw. gesundheitliche Vorsorge für Bauherren
Vor dem Kauf eines Grundstücks können in einem Immissionsgutachten bereits die vorhandenen hoch- und niederfrequenten EMF-Immissionen erfasst werden. Davon kann ein Kaufentscheid abhängen oder die Erkenntnisse werden für die weitere Planung des Bauvorhabens genutzt, indem sie bei der Baustoffwahl und Anordnung der Räume berücksichtigt oder auch gezielte technische Abschirmmaßnahmeneingeplant werden.
Immissionsgutachten in Bezug auf elektromagnetische Felder werden von Projektentwicklern benötigt, um zu belegen, dass die Grenzwerte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV) zu jeder Zeit und auch bei hochgerechneter Maximalastung eingehalten werden.
Grundsätzlich gilt die im Folgenden geschilderte Messvorgehensweise für bebaute wie unbebaute Grundstücke.
Messung hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung
Die Hochfrequenz-Immissionen auf einem unbebauten Grundstück werden mittels Spektrumanalyse gemessen.
Messung niederfrequenter elektrischer und magnetischer Wechselfelder
Niederfrequente elektrische Wechselfelder gehen von unter Wechselspannungstehenden Kabeln, Leitungen, Geräten und Anlagen aus. Sie sind auch vorhanden, wenn kein Strom fließt.
Magnetische Wechselfelder entstehen, wenn ein entsprechender Wechselstrom fließt. Die Höhe des Magnetfelds wächst mit der Stärke des Stroms.
Vorgehensweise
Die Felder werden mit dreidimensionalen, richtungsunabhängigen (isotropen) elektrischen (E) bzw. magnetischen (M) Feldsonden gemessen.
Die von der Bahnstromversorgung erzeugten Felder können anhand der Frequenz von den Feldern der elektrischen Energieversorgung (Gebäudeinstallation, Erdkabel, Hochspannungs-Freileitung) unterschieden werden. Denn bei Bahnstromanlagen beträgt die Frequenz 16,7 Hertz, bei der elektrischen Energieversorgung dagegen 50 Hertz.
Elektrische Felder sind im Zeitverlauf ziemlich konstant, da die Netzspannungen üblicherweise nur um ca. 10 % schwanken. Hier genügt daher eine Momentaufnahme der Felder.
Da magnetische Wechselfelder stark schwanken und zu unterschiedlichen Tageszeiten sehr unterschiedliche Werte aufweisen können, wird hierfür eine Langzeitaufzeichnung über mindestens 24 Stunden mittels Magnetfeldlogger durchgeführt. Der Magnetfeldlogger wird beim Ortstermin in Abstimmung mit dem Auftraggeber an einem Messpunkt platziert, an dem er keinen mechanischen Erschütterungen ausgesetzt ist, da Erschütterungen sich als – in Wirklichkeit nicht vorhandene – Magnetfeldimmissionen im Messergebnis niederschlagen können.
Mit einer Rastermessung wird zusätzlich versucht zu ermitteln, ob die Magnetfelder hauptsächlich von der Hochspannungs-Freileitung verursacht werden, oder vom Erdkabel der lokalen Stromversorgung, das üblicherweise unter Fußwegen verlegt ist. Diese Differenzierung ist meistens möglich, kann aber bei ungünstiger räumlicher Lage der Hochspannungsleitung und des Erdkabels relativ zueinander im Einzelfall auch nicht möglich sein.
Außerdem wird die Stärke der 50Hz-Magnetfelder der elektrischen Energieversorgung an mehreren Punkten im Vergleich zueinander ermittelt. Hierdurch wird festgestellt, welche Bereiche durch die Magnetfelder stärker und welche schwächer belastet sind.
Bewertung und Gutachten
Die Messergebnisse werden in einem schriftlichen Gutachten protokolliert und erläutert und den gültigen Grenzwerten der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV), den Vorsorgewerten der Schweizer NISV (Verordnung zum Schutz vor nicht ionisierender Strahlung), den Richtwerten der TCO (strahlungsarme Computermonitore), den Vorsorgewerten der Landessanitätsdirektion Salzburg sowie den baubiologischen Richtwerten für Schlafbereiche (SBM-2015) gegenüber gestellt.