Unter Belastung werden objektiv messbare äußere Einflüsse – z.B. physikalischer oder chemischer Art – auf den Menschen in seinem Wohn- bzw. Arbeitsumfeld verstanden. Die Belastung kann zu einer gesundheitlichen
Schädigung führen; für die Anerkennung als Schädigung wird gefordert, dass sie mit wissenschaftlichen Methoden, reproduzierbar nachgewiesen werden kann. Außerdem wird der Nachweis einer quantifizierbaren Ursache-Wirkungs-Beziehung zwischen Belastung und Schädigung gefordert und möglichst ein Erklärungsmodell. Der Nachweis einer Schädigung nach wissenschaftlichen Kriterien ist üblicherweise Voraussetzung für die Orientierung von rechtlich verbindlichen Grenzwerten.
Bestehen Hinweise und Verdachtsmomente auf eine mögliche Schädigung, die noch nicht in vollem Umfang den wissenschaftlichen Kriterien genügen und häufig kontrovers diskutiert werden, so liegt das Risiko einer möglichen Gesundheitsschädigung vor. Dieses Risiko kann für bestimmte Personengruppen, wie Kinder, Kranke und sensibilisierte Personen höher sein als für den „Durchschnittsbürger“. Die Einschätzung des persönlichen Risikos, die Bereitschaft es zu tragen oder aber präventive Maßnahmen zur Risikominimierung zu ergreifen, ist i.d.R. dem Individuum und seiner Initiative überlassen.
Veröffentlicht in:
Tagungsband zur Konferenz „Immo Com 2001 – Immobilienmanagement im 21. Jahrhundert“ der BBA – Berlin-Brandenburgische Akademie der Wohnungswirtschaft e.V. am 17.-18. September 2001 in Berlin; Fußnoten ergänzt bei der Überarbeitung im Juni 2013
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Belastungen_durch_Mobilfunkanlagen.pdf